Öffentliche Widmung einer Teilfläche der Flurstücke 1157, 1527/29, 1156, 1153, 1154, 1155 Gemarkung Radeberg zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit Widmungsbeschränkungen
Der Stadtrat beschließt die öffentliche Widmung der im Lageplan (Anlage) eingezeichneten Teilfläche der Flurstücke 1157, 1527/29, 1156, 1153, 1154, 1155 der Gemarkung Radeberg als öffentlichen Feld- und Waldweg mit der Widmungsbeschränkung Fußgänger, Radfahrer, landwirtschaftlicher Verkehr frei. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung gemäß §§ 3 Abs. 1, 53 Abs. 1, 54 Abs. 1 SächsStrG durchzuführen.
Durch die Deutsche Bahn AG wurde ein Antrag auf nachträgliche Aufnahme in das Bestandsverzeichnis der Straßen und Wege der Großen Kreisstadt Radeberg gestellt. Die Deutsche Bahn hat ein berechtigtes Interesse an der Eintragung gemäß aktueller Rechtsprechung des VG Dresden und OVG Bautzen. Da der Weg zum Teil auf Arnsdorfer Gemarkung bzw. auf der Gemarkungsgrenze verläuft, erfolgte die Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung Arnsdorf hinsichtlich der durch sie gewidmeten Flurstücke und Straßenklassifizierung. Der Weg ist bisher nicht gewidmet, wird jedoch von Fußgängern, Radfahrern und als Zufahrt durch landwirtschaftlichen Verkehr sowie der Deutschen Bahn AG genutzt.