Neubau Grundschule Süd und Sanierung Bestandsbau Bestätigung der Entwurfsplanung, Beschluss zur Weiterführung der Planungsleistungen über die Planungsphasen 4-6 der HOAI ab Oktober 2022, Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe
Der Stadtrat bestätigt die Entwurfsplanung gemäß der Anlage für den Neubau der Grundschule Süd und die Sanierung des Bestandsbaus als Grundlage für die Erstellung des Bauantrages, die Erarbeitung der Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe. Der Stadtrat beschließt die Weiterführung der Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 nach HOAI (Erstellung Bauantrag, Erarbeitung der Ausführungsplanung und der Leistungsverzeichnisse) ab Oktober 2022 parallel zur Bearbeitungsfrist des Fördermittelantrages durch die SAB. Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme im Jahr 2022 in Höhe von 257.000 EUR zur Finanzierung der Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 und 5 nach HOAI. Die Deckung erfolgt aus im Jahr 2022 nicht verbrauchten Mitteln der Maßnahme Schulcampus Liegau-Augustusbad.
Die vorliegende Entwurfsplanung wurde auf der Grundlage der Vorplanung erarbeitet, die durch den Technischen Ausschuss am 17.05.2022 bestätigt wurde. Parallel wurde eine Studie erarbeitet, die funktionelle und wirtschaftliche Faktoren beleuchtet sowie Vor- und Nachteile eines Holzbaus im Vergleich mit der konventionellen Massivbauweise untersucht hat. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.07.2022 aufgrund dieser Studie beschlossen, die Planung in konventioneller Bauweise weiterzuführen. Der Fördermittelantrag für den Neubau der Grundschule Süd wurde auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung erstellt und fristgerecht zum 31.08.2022 bei der SAB eingereicht. Bei den Vorgesprächen mit der SAB zur Fördermittelbeantragung wurde klargestellt, dass ein Fördermittelantrag für die Gesamtmaßnahme (Neubau einschließlich der Sanierung des Bestandsgebäudes) einerseits aufgrund des großen finanziellen Umfangs und andererseits der Teilung in zwei Bauabschnitte und der dadurch begründeten langen Bauzeit über 4-5 Jahre wenig Aussicht auf Erfolg haben würde. Es wurde empfohlen, die Maßnahme zu teilen und für die Sanierung des Bestandsgebäudes einen gesonderten Fördermittelantrag über das Förderprogramm KitaBau zu stellen. Dieser wird derzeit vorbereitet und Anfang Oktober beim Landratsamt eingereicht. Gemäß Ablaufplan ist der Baubeginn für den Neubau für das Jahr 2024 und für die Sanierung des Bestandsgebäudes für das Jahr 2026 geplant. Um den gewünschten Ablauf einhalten zu können, muss die Planung ab Oktober 2022 parallel zur Bearbeitung des Fördermittelantrages weitergeführt werden. Dafür ist die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel erforderlich. Eine Entscheidung der SAB ist nicht vor dem II. Quartal 2023 zu erwarten. Wenn die Planung erst nach einer Fördermittelzusage im Frühjahr 2023 weitergeführt wird, verschiebt sich die Durchführung der Baumaßnahme um ein Jahr. Die ursprünglich im Haushalt 2022 bereitgestellten Mittel für die Planungsleistungen reichen nicht aus, da diese auf der Grundlage des Planungsstandes 2020 (Variantenuntersuchung, Beschluss SR047-2020 am 15.07.2020) mit dem seinerzeit vorliegenden Grobkonzept ermittelt wurden. Da das Honorar gemäß HOAI aber letztendlich auf der Grundlage der Kostenberechnung zu ermitteln ist, erhöht sich parallel zu den erhöhten Baukosten durch die Konkretisierungen der Planungsvorgaben und Erhöhung der Kinderzahlen auch das Planungshonorar. Die in den Folgejahren erforderlichen Erhöhungen der Finanzmittel werden in der Haushaltsplanung für 2023/2024 berücksichtigt. Die Deckung aus dem Schulcampus Liegau-Augustusbad kann erfolgen, da für diese Maßnahme im Haushalt 2022 Eigenmittel in Höhe von 2 Mio EUR bereitstehen, da hier nach der ursprünglichen Terminplanung bereits gebaut werden sollte. Da aber auch für dieses Jahr der Fördermittelantrag wieder abgelehnt wurde, werden die Mittel im Jahr 2022 nicht mehr benötigt. Der Fördermittelantrag wurde fristgemäß zum 31.08.2022 wiederholt eingereicht. Über eine Neuveranschlagung der Mittel im Haushalt 2023/2024 muss im Rahmen der Haushaltsdiskussion entschieden werden.