Heranziehung und Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der örtlichen Prüfung
Der Stadtrat stimmt der Heranziehung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der örtlichen Prüfung - Jahresabschlussprüfung gem. §104 SächsGemO und Kassenprüfung gem. § 106 Abs. 1 SächsGemO - bei der Großen Kreisstadt Radeberg zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die LiSka Treuhand GmbH als preisgünstigsten Bieter mit der Durchführung der örtlichen Prüfung gem. § 104 und 106 SächsGemO zu beauftragen. Gemäß Angebot werden folgende Honorare pro Prüfjahr vereinbart:
Gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 und 2 SächsGemO haben auch Gemeinden unter 20.000 Einwohner eine örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen. Der Gesetzgeber hat diesen Gemeinden sechs Möglichkeiten zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gegeben:
Zur Entscheidungsfindung sind die gegebenen Möglichkeiten und die Kosten zu beurteilen. Da die Einrichtung eines eigenen Rechnungsprüfungsamtes aus Kostengründen nicht in Erwägung gezogen wird und die Erfahrungen mit der Beauftragung verschiedener Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in den letzten Jahren durchweg positiv bewertet werden können, wird die Heranziehung eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der örtlichen Prüfung empfohlen.
Prüfer | Honorar |
WSR Cinitinus Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 20.230,00 € |
LiSka Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 18.564,00 € |
Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Kein Angebot abgegeben |