Festlegung Wegenamen für öffentliche Widmung
Der Stadtrat beschließt die Benennung der im Zuge der ländlichen Neuordnung entstanden Wege entsprechend der beigefügten Karte (Anlage):
Weg 1 = "Alter Hundestallweg"
Weg 2 = "Neuer Hundestallweg"
Weg 3 = Weg erhält fortlaufende Nummer
Weg 4 = Weg zur Sternwarte
Im Zuge der ländlichen Neuordnung wurde durch das Planfeststellungsverfahren festgelegt, welche Wege in das Eigentum bzw. die Baulast der Stadt Radeberg übergehen. Dies betrifft - unter anderem - die in der Karte (Anlage 1) gekennzeichneten Wege. Der Große Hundestallweg wurde beim Bau der S177 geteilt, was eine Neubenennung des Weges 1 (Karte beigefügt) notwendig macht. Um die Erschließung zur Bewirtschaftung der südlich angrenzenden Felder zu sichern, wurde durch Anschluss an den Großen Hundestallweg bis zur Stolpener Straße Weg 2 erbaut. Für diesen Weg ist ebenfalls ein neuer Name zu benennen. Zur Unterscheidung wird - nach Rücksprache mit dem Wegewart des Hüttertal - folgende Namensgebung vorgeschlagen/ empfohlen: Weg 1 = "Alter Hundestallweg", Weg 2 = "Neuer Hundestallweg", Weg 3 = Weg erhält fortlaufende Nummer, Weg 4 = Weg zur Sternwarte