Beschluß 65/22 vom 28.09.2022 (Beschlußvorlage 68/22)
Betreff
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 81 "Sondergebiet Solar, Radeberger Fleisch - und Wurstwaren Korch GmbH" - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 81 "Sondergebiet Solar, Radeberger Fleisch - und Wurstwaren Korch GmbH" wird beschlossen. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: 716, 717 und T.v. 718, T.v. 712/5, T.v. 1539/7. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ~ 1,26 ha. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Flstck. 716 und 717 Gemarkung Radeberg bei gleichzeitigem Erhalt vorhandener Vegetation unter den Solartischen mit - paneelen um die Amphibienwanderung in diesem Bereich zwischen Heinrichsthaler Teichen und Bruchwald / Feuchtwiesen am Hofegrundbach) möglichst wenig zu beeinträchtigen.
- Die Einleitung der Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich (Flstck. 716, 717 Gemarkung Radeberg) in Sondergebiet - Solar wird beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen B - Plan Nr. 81 erfolgen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 81 wie auch den Einleitungsbeschluss für die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich ortsüblich bekannt zu geben und die frühzeitige Beteiligung der Behörden, TÖB und der Öffentlichkeit durchzuführen.
Begründung
Um Planungssicherheit in dieses Vorhaben zu bringen, haben wir die Landesdirektion Sachsen - Raumordnungsbehörde, den Regionalen Planungsverband Oberlausitz - Niederschlesien, das LRA Bautzen mit der unteren Naturschutzbehörde vorab um eine Stellungnahme zu diesem geplanten Vorhaben gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen sind der Beschlussvorlage zur Information beigefügt.