vorhabenbezogener B - Plan Nr. 53 "Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH" - Beschluss zur Einstellung des Verfahrens
Die beabsichtigte Unternehmenserweiterung der Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH, auf der der Entwurfsstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53 beruhte, kann in naher Zukunft nicht umgesetzt werden. In Anwendung von § 12 Abs. 6 BauGB wird das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 "Radeberger Fleisch- und Wurstwaren Korch GmbH eingestellt. Den Arbeitsstand des Abwägungsvorschlages zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen B - Planes Nr. 53, sowie die Planzeichnung - Teil A, Fassung vom 26.08.2014, haben wir Ihnen zur Information der Beschlussvorlage beigefügt.