Beschluß 63/22 vom 28.09.2022 (Beschlußvorlage 65/22)
Betreff
vorhabenbezogener B - Plan Nr. 76 "Sondergebiet Solar, ehemalige Hühnerfarm, Teil Radeberg" - Zustimmung zur Änderung des Vorhabenträgers - Abwägungsbeschluss - Beschluss des Durchführungsvertrages - Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Dem Wechsel des Vorhabenträgers wird die Zustimmung erteilt. Neuer Vorhabenträger ist die SUAG Spreier GmbH, Dubelohstraße 260, 33104 Paderborn.
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen während der Offenlage des Entwurfes des vorhabenbezogenen B - Planes Nr. 76 "Sondergebiet Solar, ehemalige Hühnerfarm, Teil Radeberg" i.d.F. vom 21.04.2020 wird in allen Punkten beschlossen.
- Die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76 "Sondergebiet Solar, ehemalige Hühnerfarm, Teil Radeberg" i.d.F. vom 21. April 2020 mit redaktionellen Änderungen vom 28. September 2022, bestehend aus: den Planzeichnungen Teil A 1 und Teil A 2, den textlichen Festsetzungen - Teil B, dem Durchführungsvertrag, der beigefügten Begründung - Teil C 1 und dem beigefügten Umweltbericht - Teil C 2 wird beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage aller rechtswirksamen Haftungsfreistellungs-vereinbarungen mit den Eigentümern der angrenzenden Wald - Bestand - Grundstücke den Durchführungsvertrag rechtsverbindlich abzuschließen und anschließend die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 76 "Sondergebiet Solar, ehemalige Hühnerfarm, Teil Radeberg" in Kraft zu setzen.
Begründung
Es ist ein Planungsstand erreicht, dass der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76 "Sondergebiet Solar, ehemalige Hühnerfarm, Teil Radeberg" möglich ist. Bestandteil des Durchführungsvertrages sind Haftungsfreistellungsvereinbarungen mit den an den räumlichen Geltungsbereich angrenzenden Grundstückseigentümer von Wald - Bestandsgrundstücken (siehe Anlage 3 zum Durchführungsvertrag). Diese werden bis Abschluss des Durchführungsvertrages nachgereicht.