Antrag auf Umwandlung Flstck. 273/2 Gemarkung Großerkmannsdorf in Bauland
Die Entscheidung zur Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan für Flstck. 273 Gemarkung Großerkmannsdorf von Fläche für Landwirtschaft in Wohnbaufläche wird im Zusammenhang mit der Gesamtbetrachtung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich Wohnbauflächen entschieden. Beim Ergebnis, dass noch weiterer Bedarf besteht, muss zwischen mehreren geeigneten Flächen abgewogen werden, welche Fläche einer Entwicklung zugefügt werden soll.
Es gibt eine Vielzahl von Anträgen privater Bauherren, die Ihr Grundstück zu Wohnbauland entwickeln wollen. Es muss bei der zukünftigen Bedarfsbetrachtung - Wohnbauflächen im Rahmen der Überarbeitung des F - Planes abgewogen werden, welche Flächen einer zukünftigen Baulandentwicklung zugeführt werden sollen.