Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Der Stadtrat beschließt über die Aufnahme folgender in der Anlage zur Beschlussvorlage aufgeführten freiwilligen Bewerber in die Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 die Wahl der Schöffen statt. In Vorbereitung dieser Wahl und Berufung sind von den Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen. Mit Schreiben des Landgerichtes Görlitz vom 21.03.2018 wurde der Großen Kreisstadt mitgeteilt, mindestens 10 Erwachsenenschöffen vorzuschlagen. Die Vorschlagsliste sollte alle Kreise der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und soziale Stellung angemessen berücksichtigen. Voraussetzung für das Amt des Schöffen sind die deutsche Staatsangehörigkeit, der Hauptwohnsitz in Radeberg, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, ein guter Leumund sowie wegen der längeren Beanspruchung an den Sitzungstagen entsprechende körperliche Eignung. Aufgeführte Personen meldeten sich freiwillig aufgrund der Veröffentlichungen in "die radeberger", der Aushänge und dem Aufruf auf unserer Homepage. Alle 21 Bewerbungen wurden entsprechend der Schöffen- und Jugendschöffen -Verwaltungsvorschrift geprüft und berücksichtigt, eine Vorauswahl ist unzulässig. Für die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Zahl der Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates, erforderlich. Die Vorschlagsliste ist entsprechend Beschluss nach öffentlicher Bekanntmachung eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Innerhalb einer weiteren Woche kann mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten, Einspruch erhoben werden. Diese Einsprüche werden mit der Vorschlagsliste ans Gericht gesendet.