Eintragung einer Dienstbarkeit
Der Stadtrat beschließt die Eintragung der in der Anlage beigefügten beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für die Radeberger Gruppe KG in das Grundbuch des städtischen Flurstückes 1288/2 (Stadion Schillerstraße).
In Vorbereitung der Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Gelände des Stadions Schillerstraße wurde zwischen dem Radeberger Sportverein e. V. und der Radeberger Gruppe KG eine Sponsorenvereinbarung verhandelt. Zur Sicherung ihrer Rechte beantragte die Radeberger Gruppe KG eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit. Diese Eintragung ist zeitlich begrenzt. Eigentümer des Grundstückes Stadion Schillerstraße ist die Große Kreisstadt Radeberg, welche mit dem Radeberger Sportverein e. V. eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen hat. Der Eintragung einer Dienstbarkeit kann nur der Eigentümer zustimmen. Auf Wunsch und im Interesse der ca. 1000 Mitglieder des Radeberger Sportverein e. V. schlagen wir vor, der Eintragung zuzustimmen.