Ausscheiden aus dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg
Der Stadtrat stellt fest, dass für Frau Cindy Gröber ein Hinderungsgrund nach § 31 Abs. 1 SächsGemO i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO vorliegt. Gemäß § 34 Abs. 2 SächsGemO rückt als festgestellte Ersatzperson Herr Jan Pospischil nach.
Aus persönlichen Gründen kann Frau Cindy Gröber das Ehrenamt als Stadträtin nicht mehr wahrnehmen. Als Ersatzperson rückt Herr Jan Pospischil nach.