Annahme einer Spende für den Weihnachtsmarkt
Der Stadtrat beschließt die Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spende für den Weihnachtsmarkt.
Die Spende wurde zweckgebunden für die Aktion Weihnachtsmann 2014 geleistet. Die Annahme der Spende ist gemäß Sächsischer Gemeindeordnung durch den Stadtrat zu beschließen.