Beschluß 1/13 vom 30.01.2013 (Beschlußvorlage 10/13)
Betreff
1. Änderungvorhabenbezogener B-Plan Nr. 54 "Erweiterung Bürogebäude Schubert"
Beschlußtext
- Die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 "Erweiterung Bürogebäude Schubert" wird beschlossen. Ziel der Planänderung ist die Erweiterung des Geltungsbereiches um die Flurstücke 451c und Teilflächen von 451/1, 451 d Gemarkung Radeberg. Auf diesen Flächen sollen abweichend vom vorliegenden rechtskräftigen B-Plan Nr. 54 die erforderlichen Stellplätze für das Wohn- und Geschäftsgebäude auf der Friedhofstraße 2 errichtet werden.
- Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 "Erweiterung Bürogebäude Schubert", Stand 10. Januar 2013, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den textlichen Festsetzungen - Teil B und der beigefügten Begründung - Teil C, wird gebilligt.
- Es wird das Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.
- Auf die frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird in Anwendung von § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird verzichtet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentliche Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den berührten Behörden und TÖB Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist in Anwendung von §13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu geben.
Begründung
Diese Änderung ist notwendig, da die geplante Zufahrtsmöglichkeit zu den bisher auf dem Baugrundstück festgesetzten Stellplätzen nicht ganztägig für die Nutzer und Besucher der Geschäftsräume auf der Friedhofstraße 2 gesichert werden kann.