4. Änderung B-Plan Nr. 2 "Badstr. Ost mit Wohngebiet Am Sandberg" -Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und den berührten Behörden und TÖB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu geben.
Mit Schreiben vom 11.01.2013 wurde die Stadt Radeberg durch das LRA Bautzen darauf hingewiesen, dass die momentan im Bebauungsplan vorgenommene kleinteilige Grundstücksparzellierung und - Vermarktung eine städtebauliche Unordnung erzeugt und nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 entspricht. Die Stadt wurde darauf hingewiesen, dass aus diesem Grund in diesem Plangebiet ab sofort keine weiteren Baugenehmigungen erteilt werden können - der Plan wird als rechtswidrig betrachtet. Um diese Situation zu lösen und den Bauherren, welche in diesem Sommer ein Wohnhaus errichten wollen, schnellst möglich die Rechtssicherheit dafür zu geben, wurde entschieden, den Bebauungsplan über die 4. Änderung kurzfristigst anzupassen.