Erlass von Gewerbesteuer aus Sanierungsgewinnen im Einzelfall in Höhe von 82.802,00 EUR
Der Stadtrat beschließt, die Gewerbesteuer aus Sanierungsgewinnen in Höhe von 75.620,00 Euro, nebst Zinsen in Höhe von 7.181,00 Euro, mithin gesamt 82.801,00 Euro, im Einzelfall aus Billigkeitsgründen zu erlassen.