Hauptsatzung der Stadt Radeberg
Entsprechend Beschlußvorlage wurde auf Grundlage des "Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR" (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990, § 5, die Hauptsatzung der Stadt Radeberg beschlossen. - einstimmig angenommen -