Gültigkeit der Kaufverträge (Grund u. Boden von Hauseigentümern) vor 01.07.1990
Die Kaufverträge zum Erwerb von Grund und Boden der Hauseigentümer (Eigenheime, Ein- und Zweifamilienhäuser) werden vor dem 1. Juli rechtskräftig. - mehrheitlich angenommen -