Nachträgliche Eintragung eines öffentlichen Feld- und Waldweges in Liegau-Augustusbad auf den u.g. Flurstücken mit Widmungsbeschränkung Fußgänger, Radfahrer, landwirtschaftlicher Verkehr frei
Der Stadtrat beschließt die nachträgliche Eintragung des öffentlichen Feld- und Waldweges auf den Flurstücken T. v. 681/b, T. v. 90, T. v. 681/c, T. v. 681/d, T. v. 681/e, T. v. 85, T. v. 84 Gemarkung Liegau-Augustusbad mit dem Namen ÖFW Nr. 047 Am alten Schweinestall und der Widmungsbeschränkung Fußgänger, Radfahrer, landwirtschaftlicher Verkehr frei. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragung gemäß §§ 3 Abs. 1, 53 Abs. 1, 54 Abs. 1 SächsStrG durchzuführen.
Dem Ortschaftsrat wurde eine aktuelle Karte aller gewidmeten Straßen, Wege und Plätze in Liegau- Augustusbad ausgehändigt mit der Bitte um Unterstützung und Besprechung, ob eventuell nachträgliche Eintragungen vorzunehmen sind. Im Anschluss zur Ortschaftsratsitzung wurden einige Wege zur Prüfung auf Widmung bzw. nachträgliche Widmung benannt u. a. der Verbindungsweg abgehend von der Ortsstraße Bauernweg mit der, unter den Bürger bekannten, Bezeichnung "Am Schweinestall". Es erfolgte eine Begehung des Weges sowie eine Dokumentation aller benannten Wege/ Straßen und Ausarbeitung einer Fotodokumentation (Auszug beigefügt), welche in Form einer Voranfrage an den Ortschaftsrat gestellt wurde. Dieser bekräftigte für diesen Weg die nachträgliche Eintragung ins Wegeverzeichnis. Grundlage hierfür ist ein rechtskräftiger Beschluss des Stadtrates. Der zukünftige öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 047 zweigt von der Ortsstraße Nr. 02 Bauernweg ab, quert die S180 Radeberger Landstraße und mündet in dem öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 040 Leichenweg (Karte beigefügt). Er verläuft über die privaten Flurstücke T. v. 681/b, T. v. 90, T. v. 681/c, T. v. 681/d, T. v. 681/e, T. v. 85, T. v. 84 Gemarkung Liegau-Augustusbad. Laut Zeugenaussage wurde er bereits in den 70iger Jahren intensiv mit dem gleichen Verlauf genutzt und diente ab den 80iger Jahren als Zuwegung für die Motorsportveranstaltung "Rödertalrennen". Aktuell wird der Verbindungsweg ebenfalls durch eine Vielzahl von Bürgern unter anderem auch durch den Kindergarten stark frequentiert. Im OR Liegau-Augustusbad wurde am 09.06.2010 (019-06/2010) beschlossen u.a. diesen Weg als künftigen Reitweg anzulegen. Ein Stadtratsbeschluss kam jedoch nicht zustande. Falls die Umsetzung ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll, ist die nachträgliche Eintragung zur Wegsicherung zwingend. Aufgrund der Zeugenaussage lässt sich ableiten, dass er Weg bereits zum Zeitpunkt der Erstanlegung der Bestandsverzeichnisse in dieser Form existierte. Durch die Änderung des sächsischen Straßengesetztes (SächsStrG) verlieren gemäß § 54 Abs. 3 alle Straßen, Wege und Plätze, die bei Inkrafttreten des SächsStrG am 16.02.1993 gemäß §53 Abs. 1 als öffentliche Straßen in das bundesdeutsche Recht übergeleitet worden sind, ihren Status als öffentliche Straße/ Weg/ Platz, wenn sie nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen wurden. Um die rechtliche Sicherung des Weges zu gewährleisten ist eine nachträgliche Eintragung entsprechend der §§ 3 Abs. 1, 53 Abs. 1, 54 Abs. 1 SächsStrG notwendig.