Änderung SR040-2022 Zinsbindung Förderinvestitionsdarlehen MWK Stolpener Straße
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Beschlusses SR040-2022 "Aufnahme Förderinvestitionsdarlehen MWK Stolpener Straße 1.BA" im Punkt Zinsbindung. Das aufgenommene Darlehen wird bis zum 30.06.2042 mit 0,2000 % p.a. verzinst. Ab dem 01.07.2042 erfolgt die Verzinsung zu dem unverbilligten Sollzinssatz von 2,4800% p.a. bis zum Ende der Laufzeit am 30.06.2062.
Die SAB hat mit dem Angebot des Darlehensvertrages erstmalig eine Zinsbindung bis zum Ende der Darlehenslaufzeit am 30.06.2062 angeboten. Das wurde bei der Beschlussvorlage SR040-2022 nicht berücksichtigt. Auf Hinweis der SAB wurde der Darlehensvertrag dahingehend geprüft. Angesichts des steigenden Zinsniveaus empfiehlt die Betriebsleitung, den Zinssatz in Höhe von 2,4800 % p.a. nach Ablauf der Zinsverbilligung anzunehmen.