Aufbau und beabsichtigter kontinuierlicher Betrieb eines Energiemanagements
Der Stadtrat beschließt den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements in der Großen Kreisstadt Radeberg. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Teilnahmevereinbarung am Projekt Energieeffizienznetzwerk Sächsischer Kommunen zur Einführung und Verstetigung eines komm. Energiemanagement-Systems mit der SAENA bis zum 30.09.2022 abzuschließen, einen Förderantrag über die Kommunalrichtlinie des Bundes zu stellen, eine auf den Förderzeitraum von drei Jahren befristete Projektstelle ab dem 01.09.2023 zu besetzen, den Aufbau des Energiemanagements zu organisieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. Über den Einführungsprozess und die Ergebnisse ist der Rat regelmäßig zu unterrichten.
Bei Klimaschutz und Energieeffizienz sowie dem verantwortungsvollen Umgang mit vorhandenen Ressourcen nehmen Städte, Gemeinden und Landkreise eine zentrale Rolle ein - als Akteur, Berater, Vermittler und Vorbild. Die Bewirtschaftung kommunaler Liegenschaften und der damit verbundene Verbrauch von Wärme, Strom und Wasser stehen für einen erheblichen Teil der kommunalen Ausgaben und C02-Emissionen. Ein erster und wesentlicher Bestandteil zur Reduzierung der Kosten, Verbräuche und C02-Emissionen ist die Einführung eines kommunalen Energiemanagements. Unter Energiemanagement versteht man die kontinuierliche Begehung und Betreuung von Gebäuden und deren Nutzer, mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu erreichen. Der Schlüssel für den Erfolg liegt dabei in der Koordination und Zusammenführung einer Vielzahl von Aufgaben, zu denen unter anderem eine systematische Energieverbrauchserfassung und Kontrolle, eine Analyse und Optimierung der Gebäudetechnik, der dort installierten technischen Einrichtungen und deren Nutzung, die Überprüfung und Optimierung der Regelungseinrichtungen, die Überprüfung und ggf. Anpassung der Energiebezugsverträge, die Lenkung von Wartungs- und lnstandhaltungsbemühungen, die Schulung der Gebäudeverantwortlichen und schließlich auch die Motivierung der Nutzer zu energiesparendem Verhalten zählen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis beim kommunalen Energiemanagement betragt 1:3 und die erzielbaren Kosteneinsparungen liegen bei 10-30%. Der Bund fördert über die novellierte Fassung der Kommunalrichtlinie (Geltungsdauer 01.01.2022 bis 31.12.2027) den Aufbau eines kommunalen Energiemanagements mit Förderung von Personal- und Sachkosten für 3 Jahre. Für die Stadt Radeberg liegt der Fördersatz bei 90% (Anwendung gem. Strukturstärkungsgesetz Kohleregion, Lage im Lausitzer Braunkohlerevier). Mit dieser Förderung ist die Schaffung einer Personalstelle in der Verwaltung für das Energiemanagement möglich. Der Fördermittelantrag ist über das Fördermittelportal des Bundes bis 31.10.2022 einzureichen. Als Voraussetzung für eine Förderung über die Kommunalrichtlinie ist ein Beschluss des Stadtrates über den Aufbau und den beabsichtigten dauerhaften Betrieb eines Energiemanagements erforderlich. Nach Bewilligung der Mittel kann mit dem neuen Projektzyklus ENW V (2023-2026, Start zum 01.09.2023) der SAENA die Einführung eines KEM begonnen werden, mit dem Ziel eines dauerhaften Energiemanagements und das Erreichen von Einsparungen. Auch könnten sich zukünftig mit einem KEM neue Fördermöglichkeiten für investive Maßnahmen an kommunalen Gebäuden erschließen (Nachweis eines KEM als Fördervoraussetzung).