1. Änderung B - Plan Nr. 70 "Wohnbebauung Quartier Pillnitzer Str., Richard - Wagner - Str., Schillerstr." - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Abstand der Baugrenze des WA 2 zur Neratovicer Straße ist begründet durch das bestehende Gewerbegebiet des Autohauses am Kreisverkehr Pillnitzer Straße (Zonierung der Baugebiete). Dies erfolgte auf Grundlage von Bedenken der unteren Immissionsschutzbehörde des LRA Bautzen. Bei der Festsetzung der Lage der Baugrenze des WA 2 im Abstand zur Neratovicer Straße wurde Bezug auf die Situation der Quartiersbebauung Richard - Wagner - Str. 8 - 14 genommen. Auf Grund der Vielzahl von berechtigten Einsprüchen aller Anwohner der Neratovicer Str. schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag der Wohnbau Radeberg auf Änderung der Baugrenze des WA 2 an der Neratovicer Str., verbunden mit einer Änderung der Art der baulichen Nutzung in diesem Bereich in Mu (urbanes Gebiet) nicht weiter zu folgen. Das Verfahren der 1. Änderung des B-Planes Nr. 70 wird eingestellt.