Gebietsfestlegung "Stadtzentrum Radeberg" - Abwägungsbeschluss - Beschluss zur Gebietsfestlegung als Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB
Für das Gebiet "Stadtzentrum Radeberg" im Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" (LZP) ist gemäß Aufforderung des Fördermittelgebers ein entsprechender Gebietsbeschluss erforderlich, um die Gesamtmaßnahme "Stadtzentrum Radeberg" fortzuführen und Städtebaufördermittel in dem Gebiet einsetzen zu können. Mit Beschluss SR007-2022 vom 30.03.2022 hat der Stadtrat die Vorbereitung des Gebietsbeschlusses als Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB beschlossen und das Offenlageverfahren sowie die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange eingeleitet. Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage von § 171 b Abs. 3 BauGB i.V.m. § 139 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Betroffenen auf Grundlage von § 171 b Abs. 3 BauGB i.V.m. § 137 BauGB wurde durchgeführt. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Einsichtnahme und Stellungnahme in das Städtebauliche Entwicklungskonzept "Stadtzentrum Radeberg" i.d.F. vom 02.02.2021 sowie in die Abgrenzung des Fördergebietes "Stadtzentrum Radeberg" mit Planstand 21.01.2021 gegeben. Die Offenlage fand in dem Zeitraum 15.04.2022 bis einschließlich 20.05.2022 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden verwaltungsseitig geprüft. Die Zusammenstellung der Hinweise, Bedenken und Anregungen sowie die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die eingebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen erfordern keine inhaltlichen Änderungen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes "Stadtzentrum Radeberg" i.d.F. vom 02.02.2021 und auch keine Änderung der Gebietsabgrenzung mit Planstand 21.01.2021. Auf den vom Gewerbeverein Radeberg e.V. vorgetragenen Wunsch der Einbeziehung bei der weiteren Planung der Gesamtmaßnahme und der Einbringung von Vorschlägen zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt wird insbesondere hingewiesen. Die Ergebnisse der Abwägung fließen in die weitere Durchführung des Gebietes "Stadtzentrum Radeberg" ein. Die Verwaltung empfiehlt, auf der Grundlage der vorgenommenen Abwägung die Abgrenzung des Gebietes "Stadtzentrum Radeberg" gemäß Anlage 2 als Stadtumbaugebiet nach § 171 b BauGB zu beschließen, da die Fördergebietsziele und die abgeleiteten Maßnahmen gemäß Konzept konform sind mit der Art des Gebietsbeschlusses. Der kommunale Handlungsbedarf zur Stärkung des Stadtzentrums ist gemäß städtebauliches Entwicklungskonzept gegeben. Ziel der Stadtumbaumaßnahme ist u.a. die Stärkung des Stadtzentrums als zentralen Ort städtischer Identität sowie der Erhalt und die Weiterentwicklung der Nutzungsvielfalt im Stadtzentrum.