Öffentliche Widmung einer Teilfläche des Flurstück T.v. 139/3, 139/4, 139/5, Gemarkung Radeberg zum beschränkt öffentlichen Weg
Der Stadtrat beschließt die öffentliche Widmung der im Lageplan (Anlage) eingezeichneten Teilfläche der Flurstücke 139/3, 139/4, 139/5 der Gemarkung Radeberg als beschränkt öffentlichen Weg mit der Widmungsbeschränkung Fußgänger. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 6 SächsStrG durchzuführen.
Die im Lageplan eingezeichnete Teilfläche wird durch Fußgänger (vorrangig Schüler) als Verbindungsweg zwischen den Ortsstraßen Hauptstraße und Freudenberg genutzt. Der Verbindungsweg ist bisher nicht öffentlich gewidmet.