1. Änderung B - Plan Nr. 47 "Bebauung zwischen Dresdener Straße, Goldbach, Bahngelände", Änderung textl. Festsetzung 2.2 - Werbeanlagen - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss
Es gibt das Begehren entlang der Dresdener Straße im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 47 Werbetafeln mit wechselnder Fremdwerbung aufzustellen. Mit Beschluss T009-2022 und T010-2022 hat der Technische Ausschuss in der Sitzung am 08.03.2022 beschlossen, diese Werbetafeln für wechselnde Fremdwerbung an dem innerstädtisch gelegenen Standort innerhalb einer Gemengelage nicht zulassen zu wollen. Die beiden Standorte befinden sich zwar in einem eingeschränkten Gewerbegebiet und in einem Mischgebiet, aber bereits auf der gegenüberliegenden Straßenseite besteht ein faktisches reines Wohngebiet. Gleichzeitig wurde beschlossen, die textliche Festsetzung 2.2 des Bebauungsplanes Nr. 47 wie folgt zu ergänzen: "Es sind ausschließlich Werbeanlagen an der Stätte der Leistung zulässig."