Beschluß 13/22 vom 30.03.2022 (Beschlußvorlage 11/22)
Betreff
4. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich des einfachen B - Planes Nr. 31 "Eschebach - Gewerbehof" - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich des einfachen B - Planes "Eschebach - Gewerbehof", wird beschlossen. Ziel der Änderung ist die Übernahme der Ergebnisse der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Radeberg in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ~ 7 ha und umfasst das gesamte Plange-biet des einfachen B - Planes Nr. 31. Der Änderungsbereich wird durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches im beiliegenden Planauszug bestimmt.
- Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren zur 2. Änderung des einfachen B - Planes Nr. 31 "Eschebach - Gewerbehof" auf Grundlage von § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Haupteigentümer der Brachflächen im räumlichen Geltungsbereich des einfachen B - Planes Nr. 31 einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Übernahme aller Kosten der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Inhalt hat.
- Nach Vorliegen der Ergebnisse der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Radeberg wird die Stadtverwaltung beauftragt, ein geeignetes Planungsbüro mit der Erarbeitung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum einfachen B - Planes Nr. 31 zu beauftragen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu geben.
Begründung
Der Haupteigentümer der Brachflächen im räumlichen Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 31 hat den Antrag gestellt, dass die Möglichkeiten einer Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel mit innenstadtrelevanten Sortimenten erneut zu überprüfen. Es soll auf einer Teilfläche dieses Areals ein Einkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von mind. 5.000 m² Verkaufsfläche entwickelt werden können. Grundlage für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 bilden die Ergebnisse der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Radeberg.