Verordnung der Großen Kreisstadt Radeberg über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2022
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage der Beschlussvorlage beigefügte Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2022.
Nach § 8 Absatz 1 SächsLadÖffG werden Gemeinden ermächtigt, die Öffnung von Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus besonderem Anlass an bis zu vier Sonntagen zu gestatten. Ausschlaggebend ist das Vorliegen eines besonderen Anlasses. Darunter ist ein Ereignis zu verstehen, als dessen Folge die Besucherströme eine besondere Bedeutung für die Gemeinde haben. Das bloße wirtschaftliche Interesse der Verkaufsstelleninhaber ist nicht ausreichend. Bedeutend ist die Anzahl der Besucher, die wegen des Ereignisses in die Stadt kommen. Die veröffentlichten Besucherzahlen anlässlich des Radeberger Bierstadtfestes betrugen:
2017 22.500
2018 30.000
2019 50.000
2020 ausgefallen
2021 25.000
Zu berücksichtigen war, dass 2019 aufgrund des Stadtjubiläums die Festtage um 2 Tage erweitert wurden. Konkrete Besucherzahlen zu dem Weihnachtsmarkt konnten noch nicht ermittelt werden. Aufgrund der Corona Pandemie musste dieser 2020 und 2021 abgesagt werden. Da die Festmeile des Radeberger Bierstadtfestes und der Weihnachtsmarkt im Innenstadtbereich liegen, ist die Ladenöffnung auf dieses Gebiet zu beschränken, (Hauptstraße, Röderstraße, Schulstraße, Markt, Oberstraße einschließlich Hausnummer 10, Pulsnitzer Straße 22, 33, 41) Sollten die Veranstaltungen Corona bedingt nicht stattfinden, entfällt die Sonntagsöffnung automatisch.