Beschluß 12/22 vom 30.03.2022 (Beschlußvorlage 10/22)
Betreff
2. Ă„nderung des einfachen B - Planes Nr. 31 "Eschebach - Gewerbehof" - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung der 2. Änderung des einfachen B - Planes "Eschebach - Gewerbehof" wird beschlossen. Ziel der Änderung ist:
- Übernahme der Ergebnisse der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Radeberg in die Festsetzungen des Bebauungsplanes
- Wandlung des einfachen Bebauungsplanes in einen qualifizierten Bebauungsplan.
Der räumliche Geltungsbereich beträgt ~ 6,75 ha und umfasst das gesamte Plangebiet des einfachen B - Planes Nr. 31. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches wird durch beiliegenden Planauszug bestimmt. - Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Haupteigentümer der Brachflächen im räumlichen Geltungsbereich des einfachen B - Planes Nr. 31 einen Städtebaulichen Vertrag auf Grundlage von § 11 BauGB abzuschließen, der die Übernahme aller Kosten der 2. Änderung des einfachen Bebauungsplanes "Eschebach - Gewerbehof" zum Inhalt hat (alle Honorarkosten, Porto- und Kopierkosten, Kosten zusätzlicher Erschließung, u.s.w.).
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu geben.
- Nach Vorliegen der Ergebnisse der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Radeberg wird die Stadtverwaltung beauftragt, ein geeignetes Planungsbüro mit der Erarbeitung der 2. Änderung des einfachen B - Planes Nr. 31 zu beauftragen.
Begründung
Der Haupteigentümer der Brachflächen im räumlichen Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 31 hat den Antrag gestellt, dass die Möglichkeiten einer Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel mit innenstadtrelevanten Sortimenten erneut zu überprüfen. Es soll auf einer Teilfläche dieses Areals ein Einkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von mind. 5.000 m² Verkaufsfläche entwickelt werden können. Grundlage für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 bilden die Ergebnisse der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Radeberg.