Sanierung Grundschule Süd – Baubeschluss, Vergabe der Planungsleistungen
Der Stadtrat beschließt, die Sanierung der Grundschule Süd durchzuführen und die notwendigen Planungsleistungen der Objektplanung i.H. von 365.127,56 € (brutto) an das Planungsbüro Schubert zu vergeben.
Die Grundschule Süd ist ein typisiertes DDR-Schulgebäude aus dem Jahr 1963. Punktuell wurden in den letzten Jahren Sanierungsmaßnahmen bereits durchgeführt, um den Schul- und Hortbetrieb weiter zu führen. Das Gebäude entspricht aber nicht mehr den heutigen energetischen Anforderungen, und im Innenbereich sind verschiedene Bauteile noch auf dem Standard aus DDR-Zeiten. Folgende Maßnahmen sollen u.a. durchgeführt werden:
Auf Grund der umfangreichen Sanierungsarbeiten innen und außen kann der Schul- und Hortbetrieb im Gebäude während der Baumaßnahme nicht aufrecht erhalten bleiben. Es ist geplant, vor Beginn der Maßnahmen den Schul- und teilweise den Hortbereich in Container auszulagern. Die Finanzierung ist seit Jahren in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt angemeldet und wurde aber aus Gründen der fehlenden Finanzierbarkeit bereits mehrfach verschoben. Im aktuellen Haushaltplan ist die Sanierung auf der Grundlage der vorliegenden Grobkostenschätzung für die Jahre 2019-2021 mit insgesamt 3.951.300 EUR veranschlagt. Für die Mitfinanzierung der Sanierungsmaßnahme soll bis zum 01.09.2019 ein Fördermittelantrag bei der SAB über das Förderprogramm SchulInfra eingereicht werden. Als Grundlage dafür ist die Planung der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI vorzulegen. Für die Vergabe der Planungsleistungen der Objektplanung wurde entsprechend den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Auftrage (VgV 2016) eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Im Zuge des Vergabeverfahrens wurden 5 nach ihren Eignungskriterien zugelassenen Architekturbüros zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Im Ergebnis der durchgeführten Verhandlungsverfahren nach §17 VgV wurde das Planungsbüro Schubert, Rumpeltstraße 1 in 01454 Radeberg, mit der besten Punktbewertung ermittelt. Die Stadtverwaltung schlägt vor, das Planungsbüro Schubert mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI 2013 für die Objektplanung zu beauftragen. Dabei werden vorerst die Leistungsphasen 1-3 abgefordert, die Ausführung der weiteren Leistungsphasen wird abhängig von der Entscheidung der Fördermittelbehörde stufenweise abgerufen. Weitere Fachplanungsleistungen und Gutachten brauchen auf Grund der 80 % (europaweite Ausschreibung) / 20 % (nationale Ausschreibung) Regelung nicht durch Verhandlungsverfahren nach §17 VgV ausgeschrieben werden. Die Beauftragung notwendiger Planungsleistungen erfolgt durch die Stadtverwaltung Radeberg.