1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 "Heinrichsthaler Milchwerke" - Aufstellungsbeschluss
Die Heinrichsthaler Milchwerke müssen ihr Salzbad erneuern. Die jetzige Anlage entspricht nicht mehr dem erforderlichen technischen Stand aufgrund steigender Anforderungen an Qualität und Hygiene. Eine Neuerrichtung an gleicher Stelle, also Austausch der Anlage, ist nicht möglich da auf das Salzbad bei laufender Produktion nicht verzichtet werden kann. Ein Umbau würde einen Produktionsstillstand von ca. 6 Monaten bedeuten. Das ist wirtschaftlich nicht zu realisieren. Aus diesem Grund muss an das jetzige Produktionsgebäude neu angebaut werden um parallel zur bisherigen Anlage die neue Anlage zu errichten. Aus technologischen Gründen ist ein Standort in der Nähe der Käseherstellung zwingend erforderlich. Die Zeit zwischen Austrag der Käseblöcke bis zum Einbringen in das Salzbad darf nur wenige Minuten dauern. Aus diesem Grund beabsichtigt die Heinrichthaler Milchwerke GmbH das neue Gebäude in westlicher Richtung, angrenzend an den Bestand zu errichten. Ein Neubau an anderer Stelle auf dem Gelände ist technologisch nicht sinnvoll. Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB ist nicht anwendbar, weil es sich um eine Anlage handelt, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über Umweltverträglichkeit unterliegt.