Beschluß 10/19 vom 30.01.2019 (Beschlußvorlage 3/19)
Betreff
B -Plan Nr. 78 "Wohnbebauung Kleinwolmsdorfer Straße" - Abwägungsbeschluss - Beschluss zur Änderung der Verfahrensart und der Planungsziele - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, TÖB und der Öffentlichkeit wird in allen Punkten beschlossen.
- Die Verfahrensart wird geändert in ein Verfahren nach den Bestimmungen von § 13b BauGB. Im Verfahren nach § 13b BauGB findet das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB Anwendung. Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10aAbs. 1 BauGB abgesehen werden und § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Das Planungsziel wird geändert: Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung in diesem Bereich entlang der Kleinwolmsdorfer Straße.
- Der Entwurf des B-Planes Nr. 78 "Wohnbebauung Kleinwolmsdorfer Straße" in der Fassung vom 07.01.2019, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, des textlichen Festsetzungen - Teil B und der beigefügten Begründung - Teil C mit Artenschutzbeitrag und Baugrunduntersuchung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes zum B-Plan Nr. 78 nach den Bestimmungen von § 13 BauGB durchzuführen
Begründung
Die gesetzlichen Bestimmungen haben sich geändert, so dass das Verfahren nach § 13a BauGB für dieses Plangebiet nicht mehr angewendet werden kann. Es ist aber das Verfahren nach § 13b BauGB möglich, wodurch ebenfalls das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anwendbar ist. Die Bauflächendarstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes weist bei Flstck. 1058/7 Gemarkung Radeberg eine Tiefe auf, die eine dreireihige Bebauung in diesem Bereich entlang der Kleinwolmsdorfer Str. ermöglicht. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, von der Begrenzung auf eine zweireihige Bebauung entlang der Kleinwolmsdorfer Str. Abstand zu nehmen und entsprechend die Ziele der Planung zu ändern. Die Planfassung hat eine Planreife erreicht, dass der Billigungsbeschluss gefasst werden kann.