Ausscheiden aus dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg
Der Stadtrat stellt fest, dass für Herrn Jan Pospischil ein Hinderungsgrund nach § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SächsGemO vorliegt. Gemäß § 34 Abs. 2 SächsGemO rückt als festgestellte Ersatzperson Herr Dr. Karl-Wilhelm Leege nach.
Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO kann aus wichtigem Grund die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit abgelehnt oder die Beendigung dieser Tätigkeit verlangt werden. Ein wichtiger Grund liegt nach § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SächsGemO insbesondere vor, wenn die Person durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit oder in der Fürsorge für seine Familie erheblich behindert wird. Für Herrn Pospischil trifft dies zu (s. Anlage). Tritt ein Gewählter nicht in den Gemeinderat ein oder scheidet er im Laufe der Wahlperiode aus, rückt der als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber nach gemäß § 34 Abs. 2 SächsGemO. In diesem Fall ist es Herr Dr. Karl-Wilhelm Leege.