Verpflichtung des neu gewählten Stadtrates nach § 35 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO
Herr Lemm verpflichtet den Stadtrat Herrn Dr. Leege nach § 35 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO wie folgt: "Ich gelobe, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können im Interesse der Großen Kreisstadt Radeberg führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber Allen üben werde."