Dienstaufwandsentschädigung
Der Stadtrat beschließt eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 102,26 Euro für die Leiterin/ den Leiter des Eigenbetriebes Abwasser. Von dieser Entschädigung sind 30,68 Euro steuer- und beitragsfrei, 71,58 Euro sind zu versteuern und sozialversicherungspflichtig. Die Aufwandsentschädigung wird rückwirkend ab 01.02.2016 gezahlt.