Beschluß 3/18 vom 31.01.2018 (Beschlußvorlage 3/18)
Betreff
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die Flstck. 504, 504/7, 504/9 Gemarkung Radeberg - Änderung des räumlichen Geltungsbereiches und der Bezeichnung des B-Planes Nr. 61
Beschlußtext
- Die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches und der Bezeichnung des Bebauungsplanes Nr. 61 wird beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 61 soll die Bezeichnung ""Verdichtung Wohnbebauung Badstraße" tragen und beinhaltet eine Fläche von ~ 1,7 ha. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: 504, 504/d, 504/3, 504/4, 504/7, 504/8, 504/9, 504/10, 505/2. Ziel: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verdichtung der Wohnbebauung in diesem Bereich der Badstraße. Bei dieser Planung ist insbesondere der Fokus auf die Wahrung und Ergänzung des Grünzuges sowie der Sicherung des Flächenanspruches des Radweges (Hauptroute) entlang des Landwehrweges und Planung der erforderlichen ergänzenden Verbindung des Radweges zur Badstr. zu legen.
- Es wird das Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) angewendet.
- Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind im Wege der Berichtigung anzupassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen Städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme der Planungs- und Erschließungskosten abzuschließen.
Begründung
Das Verfahren des B-Planes Nr. 61 konnte bisher nicht weiter geführt werden, da nicht bekannt war, wann die gewerbliche Nutzung auf Flstck. 504 Gemarkung Radeberg aufgegeben werden wird. Nun ist die Situation eine Andere. Das Flstck. 504 Gemarkung Radeberg kann in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61, mit dem Ziel der Verdichtung von Wohnbauflächen in diesem Bereich, einbezogen werden.