Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für Flstck. 1058/7, 1058/8, 1057/2 Gemarkung Radeberg
Dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für Flstck. 1058/7, 1058/8, 1057/2 Gemarkung Radeberg wird teilweise gefolgt. Es wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Fläche des räumlichen Geltungsbereiches entsprechend der Wohnbauflächendarstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1058f und Teile von Flstck. 1058/7 Gemarkung Radeberg (siehe beigefügter Planausschnitt). Die Fläche des räumlichen Geltungsbereiches umfasst eine Fläche von ~ 0,37 ha. Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung in diesem Bereich, begrenzt auf max. 2 reihige Bebauung entlang der Kleinwolmsdorfer Straße. Das Verfahren soll nach den Bestimmungen von § 13b BauGB durchgeführt werden.
Es gibt eine Vielzahl von Anträgen privater Bauherren, die Ihr Grundstück zu Wohnbauland entwickeln wollen. Es muss bei der zukünftigen Bedarfsbetrachtung - Wohnbauflächen im Rahmen der Überarbeitung des F - Planes abgewogen werden, welche Flächen einer zukünftigen Baulandentwicklung zugeführt werden sollen. Die vorgeschlagene Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches bezieht sich auf die Wohnbauflächendarstellung im rechtskräftigen Flächennutzungsplan. Das benachbarte Grundstück Flstck. 1058 f Gemarkung Radeberg hat ebenfalls eine Bauflächendarstellung im rechtskräftigen Flächennutzungsplan, so dass bei einer gewollten Entwicklung in diesem Bereich, dieses Grundstück in die Betrachtung mit einbezogen werden sollte. In der Kleinwolmsdorfer Straße ist in diesem Bereich die Abwasserentsorgung nicht gesichert und die Herstellung dieser Abwasserentsorgung ist gemäß Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Radeberg auch nicht geplant. Bei einer Bebauung dieser Grundstücke sind individuelle Lösungen der Abwasserentsorgung (z.B. abflusslose Grube, vollbiologische Kleinkläranlage) vorzusehen.