5. Änderung B-Plan Nr. 2 "Badstr. Ost mit Wohngebiet Am Sandberg" - Abwägungsbeschluss - Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches - Beschluss zur Änderung des Verfahrens - Billigungsbeschluss
Auf Grund der Stellungnahme der Grasselt GmbH, hier in deren Auftrag erstellt durch das Rechtsanwaltsbüro BHP. Bürkner Hennig Partnergesellschaft, wird vorgeschlagen, die Änderungen in der gewerblich genutzten Fläche des Industriegebietes so gering wie möglich zu halten. Aus diesem Grund ist abweichend von Beschluss SR047-2017 vom 21.06.2017 die Änderung der Art der baulichen Nutzung auf der Seite des Wohngebietes in Mu - urbanes Gebiet nach § 6a BauNVO planerisch vorbereitet worden. Trotzdem ist eine Reduzierung der max. zulässigen flächenbezogenen Schalleistungspegel in der Fläche des Industriegebietes von ehemals Coca - Cola erforderlich. Diese Reduzierung fällt allerdings geringer aus, als bei der ursprünglich vorgesehenen Änderung der Art der baulichen Nutzung auf der Wohngebietsseite in WA. Diese Entscheidung wurde getroffen, in der Hoffnung, das Einvernehmen der neuen Eigentümer des unmittelbar angrenzenden Industriegebietes zu erreichen, ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Das neue Baugebiet Mu - urbanes Gebiet auf Grundlage von § 6a BauNVO ist ein Mischgebiet, welches durch Wohnen und durch das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe genutzt werden kann. Die anteilige Nutzung der Flächen muss nicht ausgewogen annähernd gleichgewichtig sein, sondern es könnten sich auch zum überwiegenden Anteil Wohnnutzungen ansiedeln und nur ein untergeordneter Teilbereich mit Gewerbenutzungen oder auch umgedreht. Dies kommt der Entwicklungsabsicht der Stadt Radeberg für diese noch nicht vermarkteten Flächen sehr nahe bei geringeren Nachbarschaftskonflikten. Es wird empfohlen, die gewerblich genutzten Grundstücke nahe der Zufahrt zur Christoph - Seydel - Str. einzuordnen.