Aufnahme eines Investitionsdarlehens im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung zur Förderergänzung bei den Baumaßnahmen Abwassererschließung Lönsweg/Quantzweg, Friedrichstal, Pillnitzer Straße/Dammweg sowie Badstraße 101
Der Stadtrat beschließt die Aufnahme eines Investitionsdarlehens im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung in Ergänzung der zinsverbilligten Darlehen für die Maßnahmen Neubau Schmutzwasser- und Regenwasserkanal in der Siedlung Lönsweg/Quantzweg, in der Siedlung Friedrichstal, in der Siedlung Pillnitzer Straße/Dammweg sowie Neubau Schmutzwasserleitung Badstraße 101 in Höhe von 864.000 € bei der Commerzbank AG mit einer Laufzeit von 40 Jahren, einem Zinssatz von 0,785% p.a. und einer Zinsbindungsfrist von 10 Jahren als Ratentilgungsdarlehen.
Derzeit können die im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Radeberg geplanten Investitionen nur fremdfinanziert werden. Im Wirtschaftsplan 2016 und 2017 sind hierfür entsprechende Kredite vorgesehen, die von der Rechtsaufsichtsbehörde auch genehmigt wurden. Alle Baumaßnahme sind Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Vertrages und werden nach der Richtlinie SWW 2009 mit zinsverbilligten Darlehen (Neuanschluss 3,6 TEUR pro neu angeschlossenem Einwohner = 39,6 TEU) gefördert. Darüber hinaus sind Förderergänzungsdarlehen aufzunehmen. Bei der Maßnahme Badstraße 101 wird ausschließlich ein Schmutzwasserkanal verlegt, alle anderen Baumaßnahmen beinhalten auch die Errichtung eines Regenwasserkanals und werden durch investive Straßenentwässerungskosten (SEK) seitens der Stadt Radeberg mitfinanziert. Da für alle betreffenden Maßnahmen noch keine Verwendungsnachweise erstellt wurden, ist zunächst eine Darlehenssumme in Höhe von 864.000 EUR vorgesehen. Die verbliebene Restsumme kann bei der Aufnahme der weiteren Förderergänzungsdarlehen berücksichtigt beziehungsweise aus Eigenmitteln gedeckt werden. Die Auszahlung der zinsverbilligten Darlehen erfolgt erst nach Prüfung der Verwendungsnachweise, die erst nach Abschluss der Maßnahmen vorgelegt werden können. Die Laufzeit des Darlehens richtet sich nach der durchschnittlichen Nutzungsdauer der damit angeschafften Vermögensgegenstände. Das Darlehen ist durch die Kreditermächtigung 2016 und 2017 gedeckt. Es wurden drei Banken gebeten, Angebote abzugeben. Da die abgegebenen Konditionen gewöhnlich nur eine kurze Aktualität haben, beträgt die Frist den Tag der Stadtratssitzung.