5. Änderung B-Plan Nr. 2 "Badstraße Ost mit Wohngebiet Am Sandberg" - Grundsatzentscheidung zur zukünftigen Festsetzung der Art der baulichen Nutzung i.V.m. flächenbezogenen Schallleistungspegeln
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung und der flächenbezogenen Schalleistungspegel für die Fläche eGI im Rahmen der 5. Änderung des B - Planes Nr. 2 "Badstr. Ost mit Wohngebiet Am Sandberg" soll auf Grundlage von dem Gutachten Emissionskontingentierung / Schallschutz gegenüber Verkehrslärm - Variante 1b erfolgen.
Für die Bearbeitung der 5. Änderung des B-Planes Nr. 2 haben wir 2 Varianten der Schallbetrachtung erarbeiten lassen: Variante 1a (G16-3250 01) Variante 1b (G16-3250 01-2): Hier war Aufgabenstellung der Betrachtung, dass die Wohngebietsseite bis zum Wall als Art der baulichen Nutzung allgemeines Wohngebiet festgesetzt bekommen soll ... welche Lärmbeschränkungen müssen dann für das eingeschränkte Industriegebiet festgelegt werden? Variante 1a unterscheidet sich von Variante 1b noch darin, dass bei Variante 1b die Fläche des eingeschränkten Industriegebietes in weitere Teilflächen unterteilt wurde mit dem Ziel, in den vom Lärmschutzwall und dem dahinter liegendem Wohngebiet abgelegenen Teilflächen höhere flächenbezogene Schalleistungspegel festsetzen zu können. Variante 2 (G16-3250-02): Hier war Aufgabenstellung, einen Mittelweg zu finden unter Nutzung der Möglichkeiten des neuen Baugebietes Mu - urbaner Bereich. (Bekanntmachung der Gesetzesänderung ist beigefügt). Das Problem bei Variante 1 ist, dass die verbleibenden flächenbezogenen Schalleistungspegel für das eingeschränkte Industriegebiet (ehemals Coca-Cola) teilweise noch niedriger sind als nach DIN 18005 als Maximalwert im Mischgebiet zulässig wäre. Die Werte liegen deutlich unter dem, was im rechtskräftigen B-Plan festgesetzt ist. Aber vergleicht man dieses Gebiet mit den max. zulässigen Schalleistungspegel im Gewerbegebiet Pillnitzer Str. des B-Planes Nr. 3, so sind es ähnliche Werte. Hier sind im Bereich westlich der Wilhelm-Rönsch-Str. (angrenzend an die Wohnbebauung entlang der Pillnitzer Str.) flächenbezogene Schalleistungspegel von tags 58 dBA und nachts 43 dBA nur zulässig. Im Quartier zwischen Wilhelm-Rönsch-Str., Agathe-Zeiss-Str. und Carl-Eschebach-Str. sind tags max. 62 dBA und nachts max. 47 dBA zulässig. Rechnerisch wurde überprüft und der Nachweis geführt, dass diese Werte für die momentan vorhandenen Mieter und Gewerbetreibenden an diesem Standort auskömmlich sind. Variante 2 wäre ein Mittelweg zwischen den beiden Nutzungsinteressen, jeder müsste stückweise ein bisschen Abstriche machen. Es gibt allerdings noch keine Rechtsprechung, ob das neue Baugebiet Mu - urbanes Gebiet, welches nun rechtskräftig ist, auch in Bereichen für Einfamilienhausbebauung zugelassen werden kann. Der Gutachtenentwurf Variante 1a wurde dem Eigentümer der Fläche eGI mit Bitte um Stellungnahme übermittelt. Die Rückmeldung liegt vor (Schreiben eines Rechtsanwaltsbüro Bürkner BHP., Posteingang 31.05.2017 - als Anlage beigefügt). Es handelt sich hier um eine politische Entscheidung, die Entscheidung, wie man mit dieser dichten Nachbarschaft umgehen will und wo man Abstriche machen will - beim Gewerbe oder beim Wohnen. Bei beiden Flächen (Wohnen und eingeschränktes Industriegebiet) stehen private Interessen eines Unternehmens dahinter.