Beschluß 43/17 vom 21.06.2017 (Beschlußvorlage 46/17)
Betreff
B-Plan Nr. 70 "Wohnbebauung Quartier Pillnitzer Str., Richard - Wagner - Str., Schillerstr." - Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches - Abwägungsbeschluss - Billigungsbeschluss
Beschlußtext
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70 wird geändert. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: 1201/6, 1206/3, 1306/15, 1306/16, 1306/17, 1306/18, 1306/p, 1306/s, 1306/w, 1307/1, 1307/6, 1307/7, 1307/a, 1307/b, 1308/5, 1308/21, 1308/22, 1308/23, 1308/24, 1308/k, 1308/l, 1308/m, 1369/5, 1550/11, 1578, 1579 sowie Teile von Flurstück 1204/7, 1306, 1306/x, 1308/6, 1368/3, 1371/4, 1371/5, 1550/9, 1548/5, 1548/8, 1581. Rechtsverbindlich ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches auf der Planzeichnung - Teil A. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ~ 5,3 ha.
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 "Wohnbebauung Quartier Pillnitzer Str., Richard - Wagner - Str., Schillerstr." in der Fassung vom 24.05.2017, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den textlichen Festsetzungen - Teil B und der beigefügten Begründung mit Artenschutzfachbeitrag und Schallimmissionsprognose, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage nach den Bestimmungen von § 13 a BauGB durchzuführen.
Begründung
Es ist eine Planreife erreicht, dass der Billigungsbeschluss gefasst werden kann. Die Gutachten (Artenschutzfachbeitrag und Schallimmissionsprognose) liegen im Bürgerbüro zur Einsichtnahme bereit oder können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.