2. Satzungsänderung der Betriebssatzung für den Stadtwirtschaftshof
Der Stadtrat beschließt mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder beiliegende 2. Satzungsänderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftshof Radeberg der Großen Kreisstadt Radeberg.
Im Beschluss zur Satzung am 31.08.2016 wurde eine falsche Summe zum Stammkapital angegeben. Dies ist zu berichtigen. Darüber hinaus empfahl das LRA im Sinne der Rechtsklarheit die Inkraftsetzung der 1. Änderungssatzung zu terminisieren.