Beschluß 42/17 vom 21.06.2017 (Beschlußvorlage 45/17)
Betreff
B-Plan Nr. 65 "Quartier zwischen Straße des Friedens, Am Bahnhof, Bahnhofstraße, Dresdener Straße" - Abwägungsbeschluss - Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches - Billigungsbeschluss
Beschlußtext
- Der räumliche Geltungsbereich des B- Planes Nr. 65 wird geändert. Zum räumlichen Geltungsbereiche gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: 1495/2, 1518, 1518/d, 1518/e, 1518/f, 1518/g, 1518/i, 1518/k, 1518/l, 1518/m, 1518/n, 1518/q, 1518/r, 1518/t, 1518/u, 1518/w, 1519/i, 1519/2, 1519/i, 1519/1, 1519/2, 1519/m, 1519/n, 1519/p, 1520, 1522/3, und Teile von 1495/1, 1495f, 1518s, 1525 b. Rechtsverbindlich ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches in der Planzeichnung - Teil A. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ~ 1,64 ha.
- Es wird das Verfahren auf Grundlage der Bestimmungen von § 13 a BauGB angewendet. 3. Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 in der Fassung vom 18.Mai 2017, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A und den textlichen Festsetzungen - Teil B sowie der beigefügten Begründung - Teil C mit einem Schallschutzgutachten als Anlage , wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, die Offenlage zum Entwurf des Bebauungsplanes auf Grundlage von § 13 a BauGB durchzuführen.
Begründung
Es ist eine Planreife erreicht, dass der Billigungsbeschluss gefasst werden kann. Das Schallgutachten ist im Bürgerbüro zur Einsichtnahme hinterlegt. Es kann zusätzlich im Ratsinformationssystem eingesehen werden.