1. Satzungsänderung der Betriebssatzung für den Stadtwirtschaftshof
Der Stadtrat beschließt beiliegende 1. Satzungsänderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftshof Radeberg der Großen Kreisstadt Radeberg.
Mit Schreiben vom 07.03.2017 erhielt die Stadt Radeberg vom Landratsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde Hinweise zur am 31.08.2016 beschlossenen Betriebssatzung des Stadtwirtschaftshofes. Die 1. Satzungsänderung setzt diese Hinweise um.