1. Satzungsänderung der Betriebssatzung für das Alten- und Pflegeheim
Der Stadtrat beschließt beiliegende 1. Satzungsänderung der Betriebssatzung für das Alten- und Pflegeheim Radeberg der Großen Kreisstadt Radeberg.
Mit Schreiben vom 07.03.2017 erhielt die Stadt Radeberg vom Landratsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde Hinweise zur am 31.08.2017 beschlossenen Betriebssatzung des Alten- und Pflegeheimes. Die 1. Satzungsänderung kommt diesen Hinweisen nach.