Beschluß 15/17 vom 22.02.2017 (Beschlußvorlage 17/17)
Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost, Neufassung" - Änderung des räumlichen Geltungsbereiches
Beschlußtext
- Die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost, Neufassung" wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung umfasst eine Fläche von ~2,8 ha. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: 1196/10, T. v. 1996/14, 1196d, 1196b, 1193, 1193/1, 1191/22, 1191/7, 1191/5, 1191/21, 1191/15, 1191/16, 1192, 1192a, 1191a, 1191b, 1191/13, 1191/14, 1191/26, 1191/25, 1191/18, 1191/18, 1191/4, 1191/10, 1188/35, 1188/34, 1188/36, 1188/37. Ziele:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung des vorhandenen Gewächshauses (Kamelienhaus),
- Erweiterung des Baufeldes für Wohnbebauung auf Grundlage der Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung.
- Es wird das Verfahren nach 13 BauGB angewendet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Kostenübernahme für alle durch die Planänderung, eventueller zusätzlicher Erschließungen sowie Ausgleichsmaßnahmen zum Inhalt hat.
Begründung
Herr und Frau Erbes stellten den Antrag, die Baugrenze im Bereich der bestehenden Wohnbebauung entlang der Pillnitzer Str. so in Richtung Gewerbegebiet zu verschieben, dass ein zweites Wohnhaus in den großen Gartenbereichen zwischen Wohnhaus an der Pillnitzer Straße und dem Gewerbegebiet möglich wäre. Über ein Schallgutachten haben wir feststellen lassen, in welchem Abstand zum bestehenden Gewerbegebiet noch Wohnbebauung zulässig ist. Im Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass dies im Abstand von 20 m zum Fuße des Lärmschutzwalles noch zulässig wäre. Die Verwaltung schlägt vor, den räumlichen Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes zu erweitern und in diesem Verfahren den Belang von Herr und Frau Erbes entsprechend der Ergebnisse des Lärmgutachtens mit zu ändern.