Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftshof Radeberg
Der Stadtrat beschließt mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder beiliegende Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftshof Radeberg der Großen Kreisstadt Radeberg
Die Änderung rechtlicher Grundlagen machte eine Überarbeitung der Eigenbetriebssatzung notwendig. Das Sächsische Eigenbetriebsgesetz wurde zum 31.12.2013 aufgehoben. Die Zentralnorm für die Eigenbetriebe findet sich nunmehr im Paragraphen 95 a der Sächsischen Gemeindeordnung. Die konkreten Regelungen des Eigenbetriebsgesetzes wurden in die bestehende Eigenbetriebsverordnung mit aufgenommen. Die Eigenbetriebssatzungen sind bis zum 31.12.2017 zu aktualisieren. Der Technische Ausschuss bleibt Betriebsausschuss; die Zuständigkeiten wurden der Hauptsatzung angepasst.