Erhöhung des Eigenanteils zur Beschaffung LF 20
Der Stadtrat beschließt die Erhöhung des Eigenanteils für die Beschaffung des LF 20 für die FFW Radeberg, ergänzend zum Beschluss SR 026-2016 um 61.000,00 € auf Grund des geringeren Fördermittelanteils. Die Deckung erfolgt aus der Liquiditätsreserve.
Bei der Antragstellung auf Fördermittel für die Beschaffung des neuen Löschfahrzeuges LF 20 als Ersatz für das verunfallte Löschfahrzeug LF16/12 wurde von einem Fördermittelanteil von 214.000,00 € ausgegangen, da dieses Fahrzeug auch für den überörtlichen Einsatz vorgesehen ist. Das Landratsamt Bautzen wird jedoch nur einen Fördermittelbetrag in Höhe von 153.000,00 € genehmigen, da Löschfahrzeuge zum Grundschutz gehören, auch wenn diese lt. der Alarm- und Ausrückeordnung für den überörtlichen Einsatz vorgesehen sind. Dadurch entsteht ein Fehlbetrag in Höhe von 61.000,00 €. Die Ersatzbeschaffung eines neuen Löschfahrzeuges für die FFW Radeberg ist jedoch dringend notwendig, um den Brandschutz in der Stadt Radeberg zu gewährleisten. Die Deckung des Fehlbetrages erfolgt aus der Liquiditätsreserve.