Eigenbetriebssatzung Alten- und Pflegeheim
Der Stadtrat beschließt mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder beiliegende Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Radeberg der Großen Kreisstadt Radeberg.
Die Änderung rechtlicher Grundlagen machte eine Überarbeitung der Eigenbetriebssatzung notwendig. Das Sächsische Eigenbetriebsgesetz wurde zum 31.12.2013 aufgehoben. Die Zentralnorm für die Eigenbetriebe findet sich nunmehr im Paragraphen 95 a der Sächsischen Gemeindeordnung. Die konkreten Regelungen des Eigenbetriebsgesetzes wurden in die bestehende Eigenbetriebsverordnung mit aufgenommen. Die Eigenbetriebssatzungen sind bis zum 31.12.2017 zu aktualisieren. Der Verwaltungsausschuss bleibt Heimausschuss; die Zuständigkeiten wurden der Hauptsatzung angepasst.