Vertrag über das Bewirtschaftungsrecht in der Sporthalle Großerkmannsdorf
Nachdem der Vertrag über das Bewirtschaftungsrecht in der Sporthalle Großerkmannsdorf vom Ortschaftsrat Großerkmannsdorf beschlossen wurde, legte Herr Thomas Müller einen Überlassungsvertrag (Urkunde-Nr. 116/1947 vom 13.06.1947 des Notars Kaden, Dresden) vor. Unter Punkt X. dieses Überlassungsvertrages räumt die Gemeinde Herrn Arthur Müller und seinen Rechtsnachtfolgern das Vorpachtrecht hinsichtlich der Bewirtschaftung der Turnhalle ein. Aus diesem Grund erfolgt die Anpassung des Vertrages über das Bewirtschaftungsrecht (s. Anlage - Änderungen rot gekennzeichnet)