Schloss Klippenstein - barrierefreie touristische Erschließung Baubeschluss und überplanmäßige Ausgabe
Der Stadtrat beschließt, die Baumaßnahme "barrierefreie touristische Erschließung des Schlosses Klippenstein" - bestehend aus den Maßnahmen Neubau Aufzug mit Zuwegung, Gestaltung Schlossgarten, Errichtung Treppe Nordflügel zur Erschließung des Schlossgartens und Fassadensanierung der nördlichen Hauptburg -durchzuführen. Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahmen Neubau Aufzug mit Zuwegung/ Errichtung Treppe Nordflügel/ Gestaltung Schlossgarten für das Schloss Klippenstein in Höhe von 133.000,00 EUR. Die finanzielle Deckung erfolgt aus der Liquiditätsreserve. Der Stadtrat beschließt weiterhin die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 180.000,00 EUR für die Sanierung der Fassade der nördlichen Hauptburg des Schlosses Klippenstein. Die finanzielle Deckung erfolgt aus nicht benötigten Mitteln der Maßnahme "Beseitigung Niederschlagswasser im Außenbereich Kita Kinderland" in Höhe von 90 TEUR, aus der Maßnahme "Sanierung Kleinmarkt" in Höhe von 80 TEUR sowie aus der Instandhaltung Hauptstraße 42 in Großerkmannsdorf in Höhe von 10 TEUR.
Um älteren Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität die Teilhabe am kulturellen Leben der Stadt Radeberg im Schloss Klippenstein zu ermöglichen, soll an das Schloss ein Aufzug angebaut werden, der vom Schlossgarten aus das EG und die 1. Etage der Hauptburg erschließt. Da eine barrierefreie Verbindung zu den in der Vorburg angesiedelten Toiletten finanziell nicht vertretbar ist, soll eine zusätzliche Behindertentoilette an der Fahrstuhlbasisstation im Schlossgarten integriert werden. Damit könnten Menschen mit körperlicher Einschränkung alle Ausstellungsräume des Museums, alle Veranstaltungsräume und die im Garten gelegene zusätzliche Behindertentoilette erreichen. Gleichzeitig soll durch die Gestaltung des Schlossgartens die Gesamtattraktivität des Schlosses für die Besucher, auch im Hinblick auf die gewünschte Nutzung des Schlossgartens für Veranstaltungen, erhöht werden. Um den Garten vom Schlossinneren über einen kurzen Weg erreichen zu können, ist vorgesehen, eine zusätzliche Treppenanlage zwischen Haupt- und Vorburg in den Gefängnishof zu errichten. Über diese Treppe können bei Veranstaltungen im Schlossgarten dann auch die in der Vorburg vorhandenen Toiletten erreicht werden. Die direkt über der Treppe liegende Nordfassade der Hauptburg ist dringend zu sanieren und deshalb Inhalt der Maßnahme. Es ist vorgesehen, die Finanzierung der Maßnahmen zu 80 v.H. durch das Förderprogramm "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" abzusichern. Für die Beantragung der Fördermittel ist es wichtig, dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist, auch wenn nicht alle Leistungen in einem Jahr realisiert werden müssen. Deshalb müssen im Jahr 2016 alle erforderlichen Eigenmittel durch Beschluss bereitgestellt werden. Der Neubau des Aufzuges, behindertengerechter Toilette und Zuwegung ist im Doppelhaushalt 2015/2016 mit insgesamt 725.000 EUR veranschlagt. Bei der Haushaltplanung wurde von einer 90%igen Förderung ausgegangen. Das Förderprogramm, welches nun für die Maßnahme genutzt werden soll, hat einen Fördersatz von 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Deshalb muss der erhöhte Eigenanteil von 10% der Kosten über eine überplanmäßige Auszahlung bereitgestellt werden. (72.500 EUR abzüglich der bereits im Jahr 2014 verauslagten Planungskosten von 21.500 EUR = 51.000,- EUR). Ebenso ist die Gestaltung des Schlossgartens (Kosten ca. 310.000 EUR) zu 80 % förderfähig. Der dafür erforderliche Eigenanteil von 62.000,- EUR soll ebenfalls aus der Liquiditätsreserve bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang soll der Schlossteich entschlammt werden. Für die dafür erforderlichen Kosten von 50.000 EUR werden ebenfalls Fördermittel beantragt, der erforderliche Eigenanteil von 10.000 EUR ist im Ergebnishaushalt bereitzustellen. Für den Neubau der Außentreppe und die Sanierung der Fassade am Nordflügel sind im Jahr 2016 30.000 EUR für die Planung im Ergebnishaushalt veranschlagt. Die Mittel für die Ausführung sind in der mittelfristigen Planung für 2017 vorgesehen, so dass diese noch nicht als gesichert gelten können. Die Errichtung der Außentreppe ist innerhalb der Gesamtmaßnahme Touristische Erschließung des Schlosses mit förderfähig (Kosten 100.000 EUR, Eigenanteil 20.000 EUR), die Sanierung der Fassade (Kosten: 200.000 EUR) allerdings nicht. Da die Treppe nur genutzt werden kann, wenn vorher oder zeitgleich die Fassade saniert wird (es fallen oft Putz- oder Mauerteile herunter, die Gewände sind schadhaft), soll die Fassadensanierung innerhalb der Gesamtmaßnahme realisiert werden. Dafür müssen die erforderlichen Kosten in Höhe von 170.000 EUR bereitgestellt werden. Die Sanierung der Fassade ebenso wie die Entschlammung des Schlossteiches sind Erhaltungsaufwand, somit ist die Bereitstellung der erforderlichen (170.000 + 10.000=) 180.000 EUR als überplanmäßige Aufwendung (im Ergebnishaushalt) und Auszahlung (im Finanzhaushalt) zu beschließen. Der Neubau des Aufzuges, die Errichtung der Treppe und die Gestaltung des Schlossgartens sind Investitionen, deshalb wird der erforderliche Eigenanteil für die Förderung (51.000+62.000+20.000=133.000 EUR) als überplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt beschlossen. Bei Bewilligung der Fördermittel stellen diese haushaltsrechtlich zweckgebundene Mehreinzahlungen dar, die keine über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen verursachen und deshalb hier nicht beschlossen werden müssen. Es ist vorgesehen, die nichtförderfähige Sanierung der Fassade mit Drittmitteln wie Spenden oder Ausgleichsbeträgen aus der Stadtsanierung zu untersetzen. Da derzeit aber keine Höhe der zu erwartenden Beträge genannt werden kann, wird vorerst von einer vollständigen Finanzierung aus dem Ergebnishaushalt der Stadt Radeberg ausgegangen. Die Maßnahmen, aus denen die Finanzierung der Fassadensanierung im Ergebnishaushalt gedeckt werden sollen, müssen aus Sicht der Verwaltung nicht zwingend im Jahr 2016 realisiert werden und sollen für den Doppelhaushalt 2017/18 wieder neu angemeldet werden.