Beschluß 26/16 vom 23.03.2016 (Beschlußvorlage 25/16)
Betreff
B-Plan Nr. 69 "Radeberger Str., Ortsteil Großerkmannsdorf" - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 "Radeberger Str., Ortsteil Großerkmannsdorf" wird beschlossen. Zum räumlichen Geltungsbereich gehört eine Teilfläche von Flstck. 240/4 Gemarkung Großerkmannsdorf und umfasst eine Fläche von ~0,18 ha. Ziel: Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine untergeordnete bauliche Nutzung am Ortsrand.
- Es wird das Verfahren nach § 13 a BauGB gewählt - Vorhaben, die der Innenentwicklung dienen.
- Unter Anwendung von § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragsstellern einen städtebaulichen Vertrag auf Grundlage von § 11 BauGB abzuschließen, der die Übernahme aller Kosten, die im Zusammenhang mit der Planung und eventueller Aufwendungen für zusätzliche Erschließung stehen, abzuschließen enthält.
Begründung
Beide Anträge wurden bereits in der Sondersitzung des Ortschaftsrates Großerkmannsdorf im Oktober 2015 vorberaten und die Aufstellung des Bebauungsplanes befürwortet.